Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr (Sonstige Themen)

Günter Krause @, Chemnitz, Freitag, 27.04.2012, 18:18 (vor 4593 Tagen) @ Franz

Hallo,
wie bereits festgestellt, 1% bzw. 2% sind effektiv immer selber zu tragen bei der Zuzahlung für rezepflichtige Arzneimittel. Auch wenn man diese Befreiungskarte hat, jedoch es ist keine echte Zuzahlungsbefreiung!!! Die Kassen erhalten von vielen Versicherten das Geld für das ganze Jahr im Voraus, der versicherte gibt der Kasse quasi ein Darlehen, dazu zinslos und zudem arbeitet die Kasse mit diesem Geld sogar noch!!!

Aber es gibt eine Möglickeit diese Zuzahlung zu sparen und zwar bis zu 100%. Dazu muss man jedoch Mitglied einer sog. Einkaufsgemeinschaft werden, was natürlich einen Jahresbeitrag kostet. Für 3 Personen sind das 50€, eine Einzelmitglieschaft kostet 35€. Also mal rechnen, wie viel Sie im Jahr zusammen oder einzeln ausgeben an Zuzahlungen und diese Summe dem Beitrag gegenüberstellen.
Gene schicke ich Ihnen weitere Infos.
MfG
Günter Krause:


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