Re: Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr (Sonstige Themen)

RW, Donnerstag, 22.11.2007, 19:21 (vor 6211 Tagen) @ Franz

Bei der Zuzahlungsbefreiung zählen die jährlichen Bruttoeinnahmen der ganzen Familie (wenn es mehr als eine Person ist, kann pro Person etwa 4000 EUR von den Einnahmen abgezogen werden). Wenn man die Belastungsgrenze von 2% (bei chron. Kranken 1%) überschreitet bzw. gerade überschritten hat, Antrag bei der Krankenkasse stellen. Wenn die Familienangehörigen verschiedene Krankenkassen haben, am besten bei der Krankenkasse des chronisch Kranken. Da die Krankenkassen am Jahresende und Jahresanfang sehr viele Anträge haben, empfiehlt es sich, den Antrag im Laufe des zu stellen (sofern man den Grenzwert überschreitet).


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