Re: Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr (Sonstige Themen)

Bodi, Samstag, 13.06.2009, 15:44 (vor 5642 Tagen) @ miliz

Ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung ist stets möglich. Sobald die geleisteten Zuzahlungen im Kalenderjahr die Grenze von 2% (bei chronisch Kranken 1%) der Einkünfte abzüglich diverser Freibeträge überschreiten, kann die Kasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen erteilen.

Oder nach Ablauf des Kalenderjahres kann die Kasse die geleisteten Zuzahlungen, soweit sie über der Grenze liegen, erstatten.

Einfach einen Antrag von der Kasse zuschicken lassen.


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