Re: Befreiung von Rezeptzuzahlung und Praxisgebühr (Sonstige Themen)

Czauderna, Mittwoch, 17.12.2008, 13:07 (vor 5820 Tagen) @ Melanie Zaya

Hallo,
eine generelle Befreiung von den gesetzlich vorgeschriebenen
Zuzahlungen gibt es nicht. 2% seines Bruttoeinkommens bzw. 1%
bei chronischer Erkrankung muss man selbst tragen.
Das heißt in deinem konkreten Falle - wären dies ca. 84,40 € (42,20)
im Jahr, die du als Eigenanteil leisten müsstest.
Also, mit allen Unterlagen direkt bei der Kasse vorstellig werden,
den Betrag dort einzahlen und du erhälst einen Befreiungsausweis
für das ganze Jahr 2009.

Gruss

Czauderna


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