Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? (Krankenkassenrecht)
Falls das Arbeitsverhältnis jedoch nicht real sein sollte, enstehen Dir lediglich Sozialabgaben in Höhe von 126€ monatlich.
zuzüglich einklagbare Lohnkosten in Höhe von 401 € und bei einem fingierten Beschäftigungsverhältnis die Gefahr eines Besuchs von Staatsanwalt und Finanzamt....
und wenn jetzt der Joachim Röhl entgegnet, dass das übertrieben ist: es gibt ein Sprichwort, wonach bei Geld die Freundschaft aufhört.
wie schon die Vorredner geschrieben haben: es gibt auch legale Möglichkeiten, damit eine Selbständigkeit hauptberuflich bleibt. z. B. wenn die Arbeitszeit (inkl. Bürotätigkeiten) in der selbständigen Tätigkeit höher ist als in der Beschäftigung. Du hast da durchaus Gestaltungsmöglichkeiten. Lass dich am besten beraten, z. B. vom Steuerberater, von der IHK oder von einer Krankenkasse.
Gruß
GKVler
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- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? -
ccstolz,
17.03.2012, 00:17
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? -
RHW,
17.03.2012, 14:00
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? -
Joachim Röhl,
17.03.2012, 16:55
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? - Czauderna, 17.03.2012, 17:16
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? - GKVler, 17.03.2012, 21:26
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? -
ccstolz,
18.03.2012, 10:56
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? -
Czauderna,
18.03.2012, 11:45
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? - HM_Frank, 20.04.2012, 11:49
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? -
Czauderna,
18.03.2012, 11:45
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Joachim Röhl,
17.03.2012, 16:55
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RHW,
17.03.2012, 14:00