Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich denke, soweit muss es erst gar nicht kommen.
wenn jemand hauptberuflich selbständig bleiben will, dann
genügt eine entsprechende Erklärung gegenüber der Kasse, was Arbeitszeit und (zu erwartendes) Einkommen angeht - immer vorausgesetzt, das überhaupt eine Kasse zu einer Prüfung zum Zuge kommt. Meist sind die Fälle umgekehrt - der Betreffende will unbedingt als Angestellter gelten - aber so, ich kenne jedenfalls keinen Fall aus meiner Praxis wonach ein PKV-Versicherter Selbständiger gegen seinen Willen als Angestellter in die GKV gezwungen wurde.
Gruss
Czauderna
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- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? -
ccstolz,
17.03.2012, 00:17
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? -
RHW,
17.03.2012, 14:00
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? -
Joachim Röhl,
17.03.2012, 16:55
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? - Czauderna, 17.03.2012, 17:16
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? - GKVler, 17.03.2012, 21:26
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? -
ccstolz,
18.03.2012, 10:56
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? -
Czauderna,
18.03.2012, 11:45
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? - HM_Frank, 20.04.2012, 11:49
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? -
Czauderna,
18.03.2012, 11:45
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Joachim Röhl,
17.03.2012, 16:55
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RHW,
17.03.2012, 14:00