Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
entscheidend ist, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.
Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist, wird man als Arbeitnehmerin nicht versicherungspflichtig. Es sind dann nur Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu zahlen. Man bekommt vom Arbeitgeber aber auch keinen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist, wird man als Arbeitnehmerin versicherungspflichtig. Eine Befreiung von dieser Versicherungspflicht ist nicht möglich.
Die gesetzliche Krankenkase entscheidet, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist. Am besten der Krankenkasse immer wieder in kurzen Abständen, die Verhältnisse darlegen und eine schriftliche Entscheidung verlangen.
Schlimmstenfalls könnte sonst rückwirkend Versicherungspflicht festgestellt werden und ggf. bestehen dann PKV und GKV zeitgleich.
Gruß
RHW
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ccstolz,
17.03.2012, 00:17
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RHW,
17.03.2012, 14:00
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Joachim Röhl,
17.03.2012, 16:55
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? - Czauderna, 17.03.2012, 17:16
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? - GKVler, 17.03.2012, 21:26
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? -
ccstolz,
18.03.2012, 10:56
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? -
Czauderna,
18.03.2012, 11:45
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? - HM_Frank, 20.04.2012, 11:49
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Czauderna,
18.03.2012, 11:45
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Joachim Röhl,
17.03.2012, 16:55
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17.03.2012, 14:00