Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? (Krankenkassenrecht)

RHW, Samstag, 17.03.2012, 14:00 (vor 4635 Tagen) @ ccstolz

Hallo,

entscheidend ist, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.

Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist, wird man als Arbeitnehmerin nicht versicherungspflichtig. Es sind dann nur Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu zahlen. Man bekommt vom Arbeitgeber aber auch keinen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist, wird man als Arbeitnehmerin versicherungspflichtig. Eine Befreiung von dieser Versicherungspflicht ist nicht möglich.

Die gesetzliche Krankenkase entscheidet, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist. Am besten der Krankenkasse immer wieder in kurzen Abständen, die Verhältnisse darlegen und eine schriftliche Entscheidung verlangen.

Schlimmstenfalls könnte sonst rückwirkend Versicherungspflicht festgestellt werden und ggf. bestehen dann PKV und GKV zeitgleich.

Gruß

RHW


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