Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? (Krankenkassenrecht)
Falls die Dich umarmende Kasse auf unterschiedliche Rundschreiben verweist und Du dennoch in der PKV bleiben möchtest, kalkuliere einfach mal durch: mit einer Angestellten bei nur 401€ Bruttogehalt wirst Du automatisch als hauptberuflich! Selbständige eingestuft. Falls das Arbeitsverhältnis jedoch nicht real sein sollte, enstehen Dir lediglich Sozialabgaben in Höhe von 126€ monatlich.
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- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? -
ccstolz,
17.03.2012, 00:17
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? -
RHW,
17.03.2012, 14:00
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? -
Joachim Röhl,
17.03.2012, 16:55
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? - Czauderna, 17.03.2012, 17:16
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? - GKVler, 17.03.2012, 21:26
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? -
ccstolz,
18.03.2012, 10:56
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? -
Czauderna,
18.03.2012, 11:45
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? - HM_Frank, 20.04.2012, 11:49
- Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? -
Czauderna,
18.03.2012, 11:45
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? -
Joachim Röhl,
17.03.2012, 16:55
- Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? -
RHW,
17.03.2012, 14:00