Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer (Private Krankenversicherungen)

Patrick @, Donnerstag, 16.02.2012, 10:56 (vor 4664 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen herzlichen Dank Joachim,
dann hat sich der Punkt "wahlärztliche Leistungen" erledigt.

Meinst Du, ich brauche die Zeit für das 2 Bettzimmer auch nicht bezahlen, sondern nur die Zeit im 1 Bettzimmer?

Viele Grüße

Patrick


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