Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 15.02.2012, 22:43 (vor 4664 Tagen) @ Patrick

Du mußt nicht zahlen, denn was Du schwarz auf weiß hast, kannst Du getrost nachhause tragen. In diesem Sinne mal eine sehr anschauliche Aufschlüsselung von nichtmedizinischen Wahlleistungen bzw. wahlärztlichen Leistungen am Beispiel der Münchner Uniklinik. Auf der Klinikkarte selbst ist nur notiert, daß die allgemeinen Krankenhausleistungen und wahlweise der 1 oder 2Bettzimmerzuschlag direkt vom Privatversicherer übernommen wird. Mehr nicht. Und im medizinischen Notfall bleibt die Klinik sogar auf den kompletten Zusatzkosten sitzen, denn nur mit Einwilligung kann abgerechnet werden. Sicher gibt es im Rahmen der gehobenen Unterbringung noch weitere Extras von der eigenen Sanitärzelle (Infektionsherd Krankenhaus!) über Wahlessen und Flachbildschirm bis hin zu frischen Tagszeitungen, Blumebouquets oder einem Internetanschluß. Denn das Leben geht auch in der Unfallchirurgie weiter und fast alle Privatversicherten schätzen die Wahrung der Privatsphäre, egal ob nun Steuerberater oder Liebste vorbeischauen, wo im Mehrbettzimmer alle große Ohren machen würden ..


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