Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer (Private Krankenversicherungen)

Patrick @, Mittwoch, 15.02.2012, 19:57 (vor 4664 Tagen)

Ich habe mal eine Frage bezüglich Wahlleistungen:

Ich war in einem Krankenhaus, und habe bei Aufnahme meine Klinikcard vorgelegt.
Ich bin zuerst die längste Zeit in einem 2 Bettzimmer gelegen, danach in ein 1 Bettzimmer umgezogen; Vakanz war dann vorhanden.
Ich habe für die Zeit im 2 Bettzimmer keine Wahlleistungs-vereinbarung unterschreiben müssen, ich denke aber durch Vorlage der Klinikcard ist die Vertragsvereinbarung zustande gekommen. Bei Umzug in das 1 Bettzimmer habe ich die Wahlleistungsvereinbarung 1 Bettzimmer unterschrieben
(nur für diesen Zeitraum).

Für die Wahlleistung "privatärztliche Behandlung" habe ich für den gesamten Zeitraum keine Vereinbarung unterschrieben.

Auf der Station waren 30% PKV versichert und der Rest GKV.
Die Chefarztbehandlung hat somit jeder erhalten.

Muss ich die Wahlleistung Chefarzt begleichen?
Oder kann ich die Rechnung mit dem Hinweis zurücksenden,
es liegt keine Wahlleistungsvereinbarung "Chefarzt" vor?

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße

Patrick

:-(


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum