Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)
ottilie schnaderböck , Donnerstag, 02.02.2012, 00:47 (vor 4685 Tagen)
Hallo,
ich bin selbständig und seit Ende 2002, also seit gut 9 Jahren, in der PKV.
Bei Vertragsabschluss habe ich eine Falschangabe gemacht. Ich war 2000 für 7 Wochen aufgrund Amtsgerichtsbeschluss gegen meinen Willen in der Psychiatrie (angeblich Psychose). Ich habe mir damals in der Klinik einen Anwalt genommen, ein Gutachter bescheinigte mir damals, dass mein Zustand den Freiheitsentzug nicht rechtfertigte. Ich habe die Klinik damals vorzeitig verlassen (abgehauen).
Diese Episode habe ich der PKV verschwiegen.
Bis zu 2011 habe ich kein einziges Mal Leistungen der PKV in Anspruch genommen.
Nun möchte ich in 2012 eine Psychotherapie machen. Ich habe der Therapeutin meiner Wahl von der damaligen Episode erzählt, und sie möchte das in ihrem Kassen-Antrag nicht gänzlich verschweigen.
Was kann passieren?
Ehrlich gesagt würde ich gerne von der PKV in die GKV wechseln. Es wäre mir sogar recht, wenn mir die PKV kündigen würde. Wäre die GKV dann verpflichtet, mich wieder aufzunehmen?
Vermutlich müsste ich der PKV dann die Leistungen für probatorische therapeutische Sitzungen im vergangenen Jahr zurückerstatten?
Kann es auch passieren, dass ich weiterhin in der PKV bleiben muss, sich aber der Beitrag ins Unermessliche erhöht, oder sie sich verweigert, eine Therapie zu bezahlen?
Letztlich habe ich ja 8 Jahre dort nur einbezahlt, ohne irgendwelche Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Vielen Dank für eine Einschätzung der Problematik.
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
Marion, Donnerstag, 02.02.2012, 10:02 (vor 4685 Tagen) @ ottilie schnaderböck
Solange Du selbstständig bist, gibt es keinen Weg mehr zurück in die GKV!
An Deiner Stelle würde ich alle Unterlagen zum Krankenhausaufenthalt zusammensuchen, zu Deiner PKV gehen und alles lückenlos erklären.
Die PKV wird Dir dann eine der folgenden Varianten anbieten:
1.) Die PKV findet Deine Vorerkrankung als unerheblich bzw. als auskuriert und Dein PKV-Vertrag läuft so weiter wie bisher. Diese Variante ist allerdings sehr unwahrscheinlich.
2.) Die PKV bietet Dir einen Risikozuschlag an. Der Zuschlag dürfte so zwischen 25% und 60% liegen.
3.) Die PKV schließt alle Leistungen, die direkt oder indirekt mit der Vorerkrankung zusammenhängen, für die Vergangenheit und die Zukunft aus.
4.) Die PKV kündigt fristlos Deinen Vertrag. Dann kannst Du bei Deiner jetzigen Versicherung immerhin noch in den Basistarif, der ca. 600 Euro kostet bei schlechteren Leistungen als der GKV) wechseln. In den Basistarif müssen die Dich aufnehmen. Allerdings kannst Du auch versuchen, in eine andere PKV unterzukommen. Das sollte allerdings sehr schwierig werden (außer der Basistarif).
In die GKV kannst Du auf keinen Fall wechseln!
Da Du aufgrund eines Amtsgerichtsbeschluss in der Psychiatrie eingeliefert wurdest, dürfte das Verschweigen dieser Tatsache mit Sicherheit als "Vorsatz" gewertet werden, und nicht als "fahrlässig". Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist von 5 Jahren bei Dir nicht gilt, sondern die 25 jährige Verjährungspflicht.
Wenn alles besonders schlecht läuft, bekommst Du noch eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher Täuschung oder sogar wegen vorsätzlichen Betruges.
Ich an Deiner Stelle würde die Variante 5.) wählen: zahl diese Behandlung selber ohne Deine PKV zu informieren. Egal wieviele Therapiestunden notwendig werden. Es wird auf jeden Fall die günstigste Variante sein.
Viel Erfolg bei Deiner Therapie
Marion
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
ottilie schnaderböck, Donnerstag, 02.02.2012, 12:12 (vor 4685 Tagen) @ Marion
danke marion. das hört sich alles gar nicht gut an. ich habe ein jahr lang nach einer therapeutin, die mir taugt, und die auch über kasse abrechnet, gesucht.
vielleicht sollt ich endlich aus der kk rausgehen, und zu artabana wechseln.
lg ottilie
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
Marion, Donnerstag, 02.02.2012, 12:57 (vor 4685 Tagen) @ ottilie schnaderböck
vielleicht sollt ich endlich aus der kk rausgehen, und zu artabana wechseln.
lg ottilie
Bist Du Dir sicher, dass Artabana Deine benötigte Therapie überhaut bezahlen würde? Soweot ich weiß, und das ist leider sehr wenig zum Thema "Artabana", werden nur lebensnotwendige Behandlungen bezahlt.
Gruß Marion
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 02.02.2012, 14:06 (vor 4685 Tagen) @ Marion
Entschuldigung, aber was da so spontan geantwortet wurde tut sehr weh beim Lesen. Liebe Ottilie Schnaderböck, Deine PKV wird hier zu 99,9% die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 VVG verletzt sehen, da Du wissentlich nicht angegeben hast, daß im abgefragten Zeitraum ein stationärer Aufenthalt stattgefunden hat. Punkt. Den zu bewerten, auch wie Dich Dein Anwalt dann da noch rausgehauen hat, ist eine andere Geschichte. Weder der Versicherungswillige noch irgendein Versicherungsvertreter kann die Risikoentscheidung einer medizinischen Antragsprüfung vorwegnehmen. Falls Dein Versicherer hier nicht nur die Anzeigepflicht sondern auch §21 und §22 VVG zitiert und den Vertrag aufgrund Vorsatz innerhalb der 10jährigen Verjährungsfrist komplett anfechnet, hat dieser dann de facto zu keiner Zeit bestanden, Du aber die ganzen Jahren Beiträge bezahlt und die letzte Vorversicherung muß Dich wieder aufnehmen, da Du keine Anschlussversicherung nachweisen kannst.
Berichte mal bitte wie das alles ausgegangen ist und sieh die Artabana gleich der Neuen Deutschen Gesundheitskasse als sehr sinnvolle Ergänzungen der medizinischen Versorgung, die allerdings nach geltender Rechtslage die Pflicht zur Versicherung nicht aushebeln. Mit den Wittenberger bin ich da ständig auf Funkkontakt und würde mich freuen, wenn alternativen Versicherungsformen in Deutschland endlich ein Platz eingeräumt werden würde.
Fragen? joachimroehl@web.de
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
ottilie schnaderböck, Freitag, 03.02.2012, 11:30 (vor 4684 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo Herr Röhl,
vielen Dank erst mal für Ihre Antwort! Etwas unverschämt finde ich Ihre Einschätzung, dass mich der Anwalt da "rausgehauen hat". Er hat mir bestätigt, dass mein Zustand den Freiheitsentzung nicht gerechtvertigt hat. Ich wurde gegen meinen Willen die Freiheit entzogen, und mir wurde bestätigt, dass das Recht seitens des Staates auch nicht bestanden hat, mir die Freiheit zu entziehen. Das lapidar mit "da hat Sie der Anwalt rausgehauen" abzuhaken, ärgert mich.
Nun aber zur Sache. Wenn die PKV den gesamten Vertrag als nichtig erklärt, würde ich ja sämtliche über die Jahre einbezahlten Beiträge zurückerhalten, nicht war? Leistungen habe ich ja 8 Jahre lang nicht in Anspruch genommen.
Müsste ich für den gesamten PKV-Versicherungszeitraum Beiträge in eine GKV nachzahlen? Oder könnte ich die ca. 20000 Euro, die die PKV mir dann zurückzahlen müsste, getrost in meine Therapie stecken?
Hätte ich, wenn die PKV lediglich meinen Beitrag erhöhen würde, die Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung? Ist es wahr, was eine "Artabana-Freundin" mir gerade erzählt hat, dass seit ca. 2 Jahren auch für Selbständige versicherungspflicht besteht?
An wen ausser Ihnen kann ich mich sonst noch wenden? Ich möchte Ihre Auskünfte dauerhaft nicht unentgeltlich annehmen.
In jedem Fall vielen herzlichen Dank,
Ottilie
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
Simon, Freitag, 03.02.2012, 13:59 (vor 4684 Tagen) @ ottilie schnaderböck
Ist es wahr, was eine "Artabana-Freundin" mir gerade erzählt hat, dass seit ca. 2 Jahren auch für Selbständige versicherungspflicht besteht?
Guten Morgen liebe ottilie,
bekommst Du denn garnichts mit? Liest Du keine Zeitung, oder schaust Du noch nicht einmal Nachrichten im Fernsehen an?
Nach langer Diskussion hat man in der Gesundheitsreform im April 2007 die Krankenversicherungspflicht für ALLE eingeführt. Auch für Selbstständige!
Schlaf ruhig weiter
Simon
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
o.s., Freitag, 03.02.2012, 23:06 (vor 4683 Tagen) @ Simon
danke. ich habe tatsächlich weder fernseher noch zeitung. keine zeit. so ist das, wenn man selbständig ist... muss ich wohl wirklich ändern.
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
Dr. Niemand, Samstag, 04.02.2012, 10:31 (vor 4683 Tagen) @ o.s.
So sind sie die Freunde von Artabana, haben meist jahrelang keine Krankenversicherung, keinen Fernseher, kein Radio, höchstens eine Sonnenuhr, sind meist überzeugte Veganer und Kernkraftgegener, denn Strom kommt ja aus der Steckdose!!
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
o.s., Samstag, 04.02.2012, 18:11 (vor 4683 Tagen) @ Dr. Niemand
hier scheinen ja ganz schöne vor-urteile unterwegs zu sein. na, zumindest hat die pkv bisher mit mir ein sehr gutes gewinngeschäft gemacht. das scheint ja nicht bei allen versicherten der fall zu sein.
gesund wird und bleibt man vom fernsehen und zeitunglesen allein nämlich nicht.
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
Dr. Niemand, Samstag, 04.02.2012, 22:16 (vor 4683 Tagen) @ o.s.
Falls die Privatkasse keinen Zusammenhang zwischen der Vorgeschichte und der akuten Diagnose feststellen kann, fährt sie ein sehr dickes Minusgeschäft ein und muß auf Dauer alle anfallenden Kosten bezahlen. Fast 80€ kostet eine Sitzung beim Psychotherapeuten und in der Regel werden schon mal dreißig ausgegeben. Falls es jedoch zu einem Rezidiv mit stationärer Aufnahme käme, wären sechs bis zwölf Wochen Verweildauer angesagt und der Kostensatz würde im mittleren vierstelligen Bereich liegen. Da aber nicht alles anschlägt, kann es schon im Folgejahr erneut zu ambulanter und klinischer Behandlung kommen.
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
ottilie schnaderböck, Freitag, 03.02.2012, 11:17 (vor 4684 Tagen) @ Marion
die therapeutischen sitzungen würde ich bei artabana natürlich selbst übernehmen. und das wäre mir die liebere alternative, als bei der pkv zu bleiben, und die therapie zu verschweigen, und dort ebenfalls selbst zu übernehmen.
in den vergangenen 8 jahren hab ich ja auch alles selbst übernommen, weil mein selbstbehalt zu hoch war, bzw. meine pkv heilpraktiker für psychotherapie eh nicht übernimmt.
lg otti
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
ottilie schnaderböck, Donnerstag, 02.02.2012, 12:16 (vor 4685 Tagen) @ Marion
...noch eine frage.. wenn die pkv mir den tarif erhöhen will, oder ankündigt, in sachen psycho 0 leistungen zu übernehmen, habe ich dann ein ausserordentliches kündigungsrecht?
danke
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
RND-Nutzer, Donnerstag, 02.02.2012, 12:55 (vor 4685 Tagen) @ ottilie schnaderböck
Nein, haben Sie nicht. Es würde, gesetzt die PKV lässt sich darauf ein, sich ja nicht um eine Beitragserhöhung handeln, sondern um die (Neu-)bewertung eines mediz. Risikos.
Und die Frage stellt sich, wieso Sie außerordentlich kündigen wollen? Und dann? Wo wollen Sie sich dann kranken versichern?
Sie haben sich da eine dicke Suppe selbst eingebrockt, also sollten Sie diese auch selbst auslöffeln. Die Alternative wurden Ihnen bereits aufgezeigt...wenn Sie die Möglichkeit haben, ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis einzugehen, wäre dies eine weitere Option.
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
ottilie schnaderböck, Freitag, 03.02.2012, 11:38 (vor 4684 Tagen) @ RND-Nutzer
ja, danke, das mit dem Angestelltenverhältnis sehe ich auch so, und ich hätte da sogar eine Option..
Mal sehen.
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 03.02.2012, 13:30 (vor 4684 Tagen) @ ottilie schnaderböck
Auch wenn die Zwangseinweisungen in die Psychiatrie nach dem PsychKG in der Bundesrepublik in den letzten Jahren stark zugenommen haben, scheint es sehr zweifelhaft, daß sich behandelnder Arzt, Klinikpersonal, Gesundheitsamt und auch zuständiger Richter fast sich sieben Wochen lang geirrt haben können. Der Rest der Interpretation sei Dir natürlich frei überlassen. Aber zur Frage zurück, im Fall einer Vertragsanfechtung stehen der Gesellschaft gemäß geltendem §39 VVG sämtlich gezahlte Beiträge zu. Wieder ein Justizfehler? Nein, denn der Versicherer hatte ja die ganzen Jahre Leistungen für Dich bereit gehalten und wenn es zu einer Anfechtung kommt, muß gerichtsfest vorsätzlicher Betrug bzw. arglistige Täuschung nachgewiesen werden. Dies ist dann Aufgabe der Rechtsabteilung des Unternehmens. Die Folge wäre, daß der letzte gesetzliche Vorversicherer dann auch die ihm zustehenden Beiträge rückwirkend ab 01.04.2007 einfordert und gemäß Deiner Sichtweise hättest Du dann gleich zweimal bezahlt.
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
ottilie schnaderböck, Freitag, 03.02.2012, 17:06 (vor 4684 Tagen) @ Joachim Röhl
eine einweisung erfolgt innerhalb weniger stunden. zumindest bei mir war das der fall. nicht mit 7 wochen beobachtung. dies nur zur info, falls du auch mal in die lage geraten solltest. das kann schneller gehen, als man glaubt. und wie man sich dann verhalten soll, lernt man leider zuvor nirgends.
wie meinst du, gemäss meiner sichtweise hätte ich dann 2 mal bezahlt? welch anderen sichtweisen sind denn noch möglich?
wenn ich richtig verstehe, würde die pkv meine beiträge einbehalten, und ich müsste zusätzlich ab 01.04.2007, also für knapp 5 jahre (wieso knapp 5 jahre?) auch gkv-beiträge bezahlen.
das müsste doch für jedermanns sichtweise als doppelte bezahlung gedeutet werden?
ich vermute schwer, ich sollte mich baldmöglichst anstellen lassen...
schönen abend
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
Simon, Montag, 06.02.2012, 07:19 (vor 4681 Tagen) @ ottilie schnaderböck
ich vermute schwer, ich sollte mich baldmöglichst anstellen lassen...
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Du die fehlenden Beiträge in der GKV nachzahlen must!
Aber wenn Du die Selbstständigkeit aufgibst, hast Du wenigstens Zeit, Zeitung zu lesen oder wenigstens im TV die Hauptnachrichten anzuschauen, damit Du zukünftig nicht wieder solche Wissenslücken hast.
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
Versicherter, Montag, 06.02.2012, 16:09 (vor 4681 Tagen) @ Simon
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Du die fehlenden Beiträge in der GKV nachzahlen must!
Wieso sollte sie den Tatbestand der arglistigen Täuschung ihrer bisherigen PKV offenbaren, wenn sie doch schon den Ausweg der GKV-Pflichtversicherung geht?
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Montag, 06.02.2012, 19:45 (vor 4681 Tagen) @ Versicherter
Weil sie nur nach einer Anfechtung in der GKV wieder aufgenommen werden muss. Eine Kündigung seitens des Versicheres würde den Zugang zur GKV verwehren, da dann ein privater Anschlussvertrag bestanden hätte. Zudem fällt dies hier auch aus, da der Vertrag schon im neunten Jahr ist und die Kündigung nur bis zum Ablauf des dritten Jahres ausgesprochen werden kann. Wartet Ottilie Schnaderböck noch ein weiteres Jahr, könnte die PKV den Vertrag gar nicht mehr anfechten.
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
GKVler, Montag, 06.02.2012, 20:08 (vor 4681 Tagen) @ Joachim Röhl
Weil sie nur nach einer Anfechtung in der GKV wieder aufgenommen werden muss.
wie kommst du denn auf die Idee, dass die GKV jemanden nach mehreren Jahren in der PKV aufnehmen muss? Ich bin eher der Meinung, dass die PKV dann verpflichtet ist, den Standarttarif anzubieten....Begründung siehe oben!
Gruß GKVler
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Montag, 06.02.2012, 22:42 (vor 4681 Tagen) @ GKVler
Im §175 SGB V Punkt 4 ist geregelt, daß die Kündigung seitens eines gesetzlich Versicherten nur wirksam wird, wenn eine Anschlußversicherung nachgewiesen wird. Durch die Anfechtung eines privatrechtlichen Vertrages kann es im Extremfall bis zu 10 Jahre zur Rückabwicklung kommen. Den seit 2009 angebotenen Basistarif wählen nur gänzlich Nichtversicherte die der PKV zugeordnet werden oder Privatversicherte, deren Vertrag innerhalb der gesetzlichen 3 Jahresfrist gekündigt wurde und die somit immer noch als Vorversicherung eine PKV nachweisen können.
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GKVler, Montag, 06.02.2012, 23:00 (vor 4680 Tagen) @ Joachim Röhl
hier habe ich ausführlich begründet, dass die Kündigung wirksam wird, wenn eine Versicherungsbescheinigung der PKV vorgelegt wird. Dies dürfte i. d. R. unmittelbar nach Abschluss der Versicherung geschehen.
Wenn die PKV nun hingeht und den Vertrag (ggf. mehrere Jahre) rückwirkend aufhebt, ändert dies nichts an der Wirksamkeit der Kündigung.
hier findet sich, dass jeder den Anspruch hat, im Standarttarif versichert zu werden.
§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V lässt sich aber nur anwenden auf Personen, die keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. In diesem Fall trifft dies aber meines Erachtens nicht zu - die fraglichen Personen waren jahrelang privat krankenversichert. Der Vertrag wurde nur durch Verschulden (vorsätzliche oder fahrlässige Falschangaben bei Abschluss der Krankenversicherung) aufgehoben. Der Standarttarif steht ihnen jedoch offen - also handelt es sich hier lediglich um einen Tarifwechsel.
Gruß
GKVler
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
o.s., Montag, 06.02.2012, 23:34 (vor 4680 Tagen) @ GKVler
vielen Dank für die wertvollen informationen, die ich auf diesem forum, insbesondere von herrn röhl erhalten habe.
ich werde mich entweder anstellen lassen, oder psychotherapeutische leistungen eben - weiterhin - selbst tragen. oder mir eine andere therapeutin suchen, der ich den damaligen vorfall eben verschweige.
zum glück hat man mir damals ja keine nummer eintätowiert.
schönen abend,
ihre ottilie
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 07.02.2012, 00:18 (vor 4680 Tagen) @ GKVler
Noch ein Nachsatz zu unserer hartnäckigen GKVlerin, ihre Vermutungen enstsprechen 1:1 den Erfahrungen, die viele in gleicher Lage mit den Schalterangestellten von AOK und co. gemacht haben. Sie werden jedoch in der Praxis widerlegt und wie schon beschrieben geht das meist nur unter Zuhilfenahme von Anwälten oder einem Gang zum Sozialgericht.
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GKVler, Dienstag, 07.02.2012, 20:39 (vor 4680 Tagen) @ Joachim Röhl
ihre Vermutungen enstsprechen 1:1 den Erfahrungen, die viele in gleicher Lage mit den Schalterangestellten von AOK und co. gemacht haben.
das könnte eventuell mit der beschriebenen Rechtslage zu tun haben
Sie werden jedoch in der Praxis widerlegt und wie schon beschrieben geht das meist nur unter Zuhilfenahme von Anwälten oder einem Gang zum Sozialgericht.
du schreibst, diese Ansicht sei vor Sozialgerichten widerlegt worden. Kannst du vielleicht ein Urteil eines Sozialgerichts oder Landessozialgerichts nennen oder sogar verlinken?
Gruß GKVler
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 08.02.2012, 10:41 (vor 4679 Tagen) @ GKVler
bearbeitet von Joachim Röhl, Mittwoch, 08.02.2012, 11:40
Ein Urteil von den zwei Versicherten habe ich nicht, denn der eine beauftragte wie bereits dargestellt seinen Anwalt, der andere schrieb eine Dienstaufsichtbeschwerde mit der Androhung zum Sozialgericht zu gehen und das half in beiden Fällen sehr schnell. Da ich merke, daß Du offensichtlich Bauchschmerzen hast mit der Wiederaufnahme von vormals Kassenversicherten, mal ein weiterer Leckerbissen: ein versicherter 44jähriger Geschäftsführer und Prokurist einer GmbH kündigt seine freiwillige Mitgliedschaft und erhält von seiner Kasse die Kündigungsbestätigung. Nach dreieinhalb Jahren prüft die Deutsche Rentenversicherung die Sozialversicherungsverhältnisse in der Firma gemäß § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV und kommt bei dem Feststellungsverfahren zu der Auffassung, daß weiterhin Versicherungspflicht besteht. Die Folge war tragisch, die PKV wurde rückabgewickelt, der Versicherte mußte alle Leistungen der Privaten zurückzahlen (er hatte u.a. für kanpp zwölftausend Euro Zahnsanierungen durchgeführt, für die keine GKV aufkommt) bekamdie Beiträge in Höhe von rund fünfhundert Euro monatlich auf dereienhalb Jahre zurück, durfte aber bei der GKV über sechsundert Euro auf gleiche Zeit nachlösen .. er kämpfte, vetrsand die Welt nicht mehr, aber es half nichts. Und nun komm bitte nicht wieder mit Deiner Äpfel und Birnengeschichte, beides ist Obst und kann man essen ..
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
GKVler, Mittwoch, 08.02.2012, 19:34 (vor 4679 Tagen) @ Joachim Röhl
Und nun komm bitte nicht wieder mit Deiner Äpfel und Birnengeschichte, beides ist Obst und kann man essen ..
na dieses mal hast du es geschafft, noch Pflaumen und Kirschen dazuzumischen
Da ich merke, daß Du offensichtlich Bauchschmerzen hast
nöö, mir geht's gut
ein versicherter 44jähriger Geschäftsführer und Prokurist einer GmbH
er kann nur Prokurist oder Geschäftsführer sein, nie beides - ist so ähnlich wie man auch nicht gleichzeit Ehefrau und Ehemann sein kann...
aufgrund der nachfolgenden Ausführungen geh ich davon aus, dass es sich um einen Geschäftsführer handelt, wahrscheinlich sogar um einen Gesellschafter-Geschäftsführer
kündigt seine freiwillige Mitgliedschaft und erhält von seiner Kasse die Kündigungsbestätigung.
da kommt schon mal die erste Frage: war er versicherungsfrei aufgrund des Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze oder war er nicht versicherungspflichtig, weil die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit und nicht als Beschäftigung eingestuft wurde? ich vermute mal das letztere...und wer hat die Beurteilung gemacht? Krankenkasse oder Arbeitgeber? wahrscheinlich ist auch hier die zweite Antwort richtig
Nach dreieinhalb Jahren prüft die Deutsche Rentenversicherung die Sozialversicherungsverhältnisse in der Firma gemäß § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV und kommt bei dem Feststellungsverfahren zu der Auffassung, daß weiterhin Versicherungspflicht besteht.
durchaus kein Einzelfall - kommt häufiger vor. Übrigens auch umgekehrt. Schützen kann man sich vor solchen Überraschungen, wenn man die Krankenkasse gleich um eine "versicherungsrechtliche Beurteilung" bittet - das schafft Rechtssicherheit
Die Folge war tragisch, die PKV wurde rückabgewickelt, der Versicherte mußte alle Leistungen der Privaten zurückzahlen (er hatte u.a. für kanpp zwölftausend Euro Zahnsanierungen durchgeführt, für die keine GKV aufkommt) bekamdie Beiträge in Höhe von rund fünfhundert Euro monatlich auf dereienhalb Jahre zurück, durfte aber bei der GKV über sechsundert Euro auf gleiche Zeit nachlösen .. er kämpfte, vetrsand die Welt nicht mehr, aber es half nichts.
kommt auch häufiger vor. Es ist ja eben die Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen, ob die Beurteilung von Versicherungspflicht und -freiheit im Unternehmen richtig waren und ob die Beiträge korrekt abgeführt wurden.
Und wie gesagt: vor solchen Überraschungen kann man sich schützen - durch fachkundige Beratung und durch Hinzuziehung der Krankenkasse.
allerdings frage ich mich, was diese Geschichte mit dem Ausgangsthreat zu tun hat????
Gruß GKVler
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 08.02.2012, 20:51 (vor 4679 Tagen) @ GKVler
Die Geschichte mit dem Prokuristen sollte Dir nur klarmachen, daß nicht alles so einfach abläuft, wie Du es vielleicht aus Deiner Schaltersicht kennst. Außerdem nervt es viele Versicherte, wenn nach Jahren eine fette Beitragsnachforderung reinflattert oder wie hier gleich das ganze Versicherungsverhältnis über den Haufen geworfen wird. Sicher ist nur die Unsicherheit und leider kann man bei der GKV nicht abschätzen welche Leistungen man in der Zukunft überhaupt noch bekommt. Ist auch einer der Gründe, warum immer mehr freiwillig Versicherte den Kassen den Rücken kehren.
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
GKVler, Mittwoch, 08.02.2012, 21:53 (vor 4679 Tagen) @ Joachim Röhl
Die Geschichte mit dem Prokuristen sollte Dir nur klarmachen, daß nicht alles so einfach abläuft, wie Du es vielleicht aus Deiner Schaltersicht kennst.
tja, ich kenn vielleicht noch viel mehr als die Schaltersicht - ist vielleicht auch ein Grund, wieso ich hier mitschreibe.....un vor allem kenne ich eine Menge Geschichten von Leuten, die falsch und fehlerhaft beraten wurden - sei es nun aus Unkenntnis oder aus Profitgier. Und gar nicht so selten kommen dann solche Geschichten raus, wie du sie beschreibst...
Außerdem nervt es viele Versicherte, wenn nach Jahren eine fette Beitragsnachforderung reinflattert oder wie hier gleich das ganze Versicherungsverhältnis über den Haufen geworfen wird. Sicher ist nur die Unsicherheit
wie schon geschrieben: es besteht die (recht einfache) Möglichkeit, Rechtssicherheit zu schaffen: sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und eine versicherungsrechtliche Beurteilung machen lassen. Daran müssen sich alle halten - auch Deutsche Rentenversicherung und Agentur für Arbeit.
Nochmals: in einer solchen Situation ist es ratsam (und eine Menge Geld wert), sich fachkundig beraten zu lassen - nach Möglichkeit nicht von privaten Versicherungsberatern, sondern eher von Steuerberater, IHK oder auch von Kranken- oder Rentenversicherung.
und leider kann man bei der GKV nicht abschätzen welche Leistungen man in der Zukunft überhaupt noch bekommt.
bei der PKV kann man leider nicht abschätzen, wie lange man sich die vertraglich fixierten Leistungen noch leisten kann in der Regel ist es so, dass man sie sich nicht mehr leisten kann, wenn man sie denn bräuchte
Ist auch einer der Gründe, warum immer mehr freiwillig Versicherte den Kassen den Rücken kehren.
mein Eindruck ist eher, dass viele Leute sich mittlerweile zweimal überlegen, ob sie wirklich den riskanten Schritt Richtung PKV wagen wollen
Gruß GKVler
Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich?
o.s., Samstag, 04.02.2012, 18:21 (vor 4683 Tagen) @ ottilie schnaderböck
..aber in deutschland ist es ja schon immer schnell aufgefallen, wenn man nicht im gleichschritt mitgelaufen ist.