Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter (Gesetzliche Krankenkassen)

x-perte @, Freitag, 13.01.2012, 15:20 (vor 4698 Tagen) @ Jochen123

Hallo,

klingt ja interessant, dass deine Kasse da nichts rausrückt.

Die Krankenkassen waren allgemein dazu verpflichtet, Ihre in Frage kommenden Versicherten zu dem Zeitpunkt zu informieren.

Sollte dies ausgeblieben sein, sehe ich deine Chancen als gar nicht so schlecht an. Halt uns mal auf dem laufenden.

Optionsrecht 01.04.2002

nochmal zum nachlesen

Gruß

x-perte


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