Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter (Gesetzliche Krankenkassen)

x-perte @, Samstag, 07.01.2012, 17:05 (vor 4704 Tagen) @ Jochen123

Hallo,

sowas habe ich schon lange nicht mehr gehört.

Ich kann meinem Vorschreiber nur beipflichten.

In der Regel hat deine Krankenkasse dich damals angeschrieben und du hast eine Wahl abgegeben, ob du weiterhin freiwillig oder doch pflichtversichert sein möchest.

Im Zweifelsfall sich einfach eine Kopie von der Kasse schicken lassen.

Gruß


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