Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast aus dem Norden, Sonntag, 08.01.2012, 16:04 (vor 4706 Tagen) @ Jochen123

Hallo Jochen123,
ich merke schon, Du wirst ungeduldig und willst nicht mehr warten. Es geht hier um einen Sachverhalt der vor ca. 10 Jahre in der Presse ständig "breitgetreten" wurde. Ich unterstelle einmal, dass Deine Krankenkasse auch in der Mitgliederzeitschrift Informationen bereitgestellt hat. Ob Deine Behauptung als Beweis ausreicht, keine Unterlagen vorliegen zu haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich würde darauf nicht bauen.

Es gibt viele Wege nach Rom, ich würde wie folgt "reisen".

Schildere den Sachverhalt kurz und teile Deiner Krankenkasse folgendes mit:
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. 8 Satz 3 SGB V beanstande ich hiermit, dass ich von Ihnen ab 01.04.2002 nicht in die KVdR umgestuft bzw. wegen der Ausübung eines Wahlrechts nicht angeschrieben wurde. Analog §§ 39 Abs. 1 ff SGB X ist die nichtdurchgeführte Umstufung sinngemäß (siehe auch § 37 Abs. 1, Satz 1 SGB X)rechtunwirksam. Ihre Verhaltensweise beanstande ich hiermit ferner unter Bezugnahme auf die §§ 13 ff SGB I (Aufklärungs- und Beratungspflichten). Da das Recht im Umkehrschluss analog § 44 Abs. 1 SGB X unrichtig angewandt wurde, bitte ich für die Zeit ab 01.04.2002 um eine berichtigte Einstufung, da es für die Kasse bereits seinerzeit absehbar war, dass mir ansonsten ein Schaden (siehe auch $ 823 BGB)entsteht.

Viel Erfolg.


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