Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter (Gesetzliche Krankenkassen)

Jochen123, Samstag, 07.01.2012, 17:57 (vor 4707 Tagen) @ Gast aus dem Norden

Hallo ‚Gast aus dem Norden’,
hallo x-perte

euer Ratschlag ist ja mal ein Anfang, aber vier Jahre, irgendwann muss ja mal Schluss sein.
Doch Spaß beiseite, die Krankenkasse hat mir in dieser Angelegenheit nie geschrieben, das kann ich sogar glaubhaft machen, da ich alle Unterlagen aufbewahrt habe.

Wenn ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes richtig verstanden habe – und dazu wüsste ich gerne eure Ansicht – dann bin ich automatisch Pflichtmitglied geworden, da ich nicht in der dort gesetzten 6-Monatsfrist widersprochen habe. Daraus würde folgen, dass sich die Krankenkasse auch nach 10 Jahren noch korrigieren muss –oder nicht?

Hier ein Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:
http://www.abc-der-krankenkassen.de/PullDown/pdNeuregelungen%20KVDR.htm
Im übrigen ist mir nicht spaßig zu Mute, da ich monatlich ca. 30,-€ zusätzlich zahlen muss, verglichen mit einem Pflichtmitglied. Außerdem, ich habe meine Mitgliedspflichten stets erfüllt und was macht die Krankenkasse?

Grüße
Jochen123


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