Chronische Hepatitis B (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Montag, 05.12.2011, 21:32 (vor 4736 Tagen) @ Joachim Röhl

Schon durch eine einfache hausärztliche Laboruntersuchung oder einen stationärer Entlassungsbericht nach Unfall werden die erhöhten Leberwerte offensichtlich.

wieso bekommen die PKVen die Arztberichte? Ärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen solche Daten nur dann weitergeben, wenn sie von dieser Schweigepflicht entbunden werden...die PKVen dürften i. d. R. nur die Rechnungen erhalten.

Oftmals werden auf diesem Weg nämlich stille Alkoholiker enttarnt. Dann eine schriftliche Anfrage beim Hausarzt, der Patientenakten führen und aufheben muß und davon muß man ausgehen alles was er mit dem Patienten diagnostisch bespricht auch 1:1 festhält. Entbindung von der Schweigepflicht und über kurz oder lang hat der Versicherer alle Daten.

umgekehrt wird ein Schuh daraus: zuerst muss der Versicherte seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, erst danach erhalten die Versicherungen irgendwelche med. Daten.

Übrigens die meisten Erkenntnisse gewinnen die Gesellschaften von den gesetzlichen Krankenkassen, die auf Nachfrage und Kraft Gesetz alles brühwarm an ihre privaten Brüder weiterreichen.

seit wann das? die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur dann irgendwelche Daten an die PKVen weiterleiten, wenn eine Schweigepflichtentbindung des Versicherten vorliegt.
Jeder Mitarbeiter, der gedankenlos vertrauliche medizinische Daten (übrigens persönliche Daten wie Adresse, Geb-Datuml, Versichertenzeiten etc) ohne Einwilligung des Versicherten weitergibt, riskiert seinen Job und wird daher damit sehr vorsichtig sein...

und selbst wenn die privaten Versicherungen eine Anfrage stellen, der eine Einwilligung des Versicherten beiliegt, erhalten sie nur Zeiten von Krankenhausaufenthalten und Arbeitsunfähigkeiten. Genaue med. Daten liegen auch den Krankenkassen in der Regel nicht vor - und werden erst recht nicht abgespeichert.

Dies alles nennt man übrigens Datenschutz!

Gruß
GKVler


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