Chronische Hepatitis B (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 05.12.2011, 13:11 (vor 4737 Tagen) @ Stefan Müller
bearbeitet von Joachim Röhl, Montag, 05.12.2011, 13:57

Falls Du dem Szenario 1 folgst, wird die PKV den Vertrag gemäß §19 VVG sofort kündigen oder kann den Vertrag auch gemäß §22 VVG ab Ursprungsbeginn komplett anfechten. Beim 19er stündest Du ab Zugang des Schriftsückes ohne Versicherung da und alle anderen privaten Gesellschaften werden Dich zu 99,99% nur im Basistarif aufnehmen. Der ist genauso teuer und leistungsschwach wie die gesetzliche Krankenversicherung im Höchstsatz. Hintergrund ist, daß aus einer auch jahrelang unauffälligen Hepatitis B Infektion später in aller Regel hohe Folgekosten entstehen durch Stoffwechselstörungen und Osteoporose bis hin zur berüchtigten Leberzirrhose. Falls das Unternehmen den Vertrag jedoch komplett anfechtet, müßte Dich die letzte Krankenversicherung bzw. Kasse wieder aufnehmen, weil Du keine Folgeversicherung hast. Auf diesem Feld kommt es öfter zu Rechtsstreitigkeiten, da beide Systeme die Kosten ungern tragen.

Beim Szenario B wärst Du erst dann aus dem Schneider, wenn der Vertrag mehr! als 10 Jahre läuft, dann greift die Verjährungsfrist des §21 VVG und der private Versicherer kuckt in die Röhre.


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