massive Beitragssteigerungen (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 26.11.2011, 19:03 (vor 4745 Tagen) @ GKVler

Jeder Selbständige, der sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit in der sogenannten Antragspflichtversicherung nach SGB III versichert, erhält im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder gar einer Firmenpleite Arbeitslosengeld in Höhe von 636€ bis zu maximal 1291€ monatlich. Diese Leistungen werden wie bei einem Arbeitnehmer zwischen sechs bis maximal 24 Monate gezahlt und zeitgleich besteht kostenloser gesetzlicher Krankenversicherungsschutz.

Sollte das 55. Lebensjahr überschritten sein, zahlt die Agentur für Arbeit sehr hohe Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung und im Falle von Hartz 4 werden überhaupt keine Beiträge für private oder gesetzliche Kasse fällig. Auf Sozialhilfeniveau lebend dürfte es allerdings den allermeisten gleich sein, ob die Kosten eines Beinbruchs nun aus gesetzlichem oder privatem Töpfchen erstattet werden.

Den Schritt in die kostenlose Familienversicherung über den Ehepartner wählen viele vormalige Selbständige, die keinen Anspruch auf ALG I mehr haben oder aufgrund hoher Rücklagen Hartz 4 nicht beantragen können. Dieser Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ist sogar altersunabhängig möglich, falls die Einkommengrenze unterschritten wird. Dies sollte bei einer wirtschaftlichen Pleite oder einer gezielten Betriebsaufgabe in den wenigsten Fällen problematisch sein. Das Fenster zur kostenlosen Familienversicherung schließt sich erfahrungsgemäß dann, wenn mehr als 365€ gesetzliche Altersrente fließen.

Schlußfolgerung: jeder Privatversicherte sollte spätestens um die Fünfzig seine zu erwartenden Alterseinkünfte abschätzen. Sind weniger als das 5fache des heutigen Beitrages in der PKV zu erwarten, sollte über einen geordneten Wechsel ins gesetzliche System nachgedacht werden.


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