aus der Elternzeit in die Arbeit und wieder in Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

Marc Oliver, Dienstag, 22.11.2011, 10:24 (vor 4750 Tagen) @ Czauderna

Danke für die Antwort,

nochmals zu einem Detail, siehe oben:

"Ich arbeite zu 100% in diesen paar Monaten und bleibe dann auf ein Jahr gesehen über der bes. Versicherungspflichtgrenze. Allerdings unterschreite ich dennoch die Grenze, da ich ja kein ganzes Jahr arbeite, sondern nur die genannten paar Monate zw. Elternzeit und neuem Mutterschutz. Bliebe ich dann automatisch PKV (weil auf den Monat gesehen die Grenze überschritten wird), oder werde ich automatsch GKV (weil die paar Monate halt nicht über die Grenze reichen)???"

so wäre das bei mir auch. Also tritt Versicherungspflicht ein, wenn man nur ein paar Monate zwischen Ende Elternzeit und Beginn Mutterschutz zu 100% (also ü Versicherungspflichtgrenze) arbeitet.

Das wäre doch komisch, wenn in dieser Konstellation Versicherungspflicht eintreten würde, nur weil ein weiteres Kind folgt und deshalb man kein volles Jahr ü VPG liegt ???!!!


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