aus der Elternzeit in die Arbeit und wieder in Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

Manu, Donnerstag, 22.09.2011, 15:36 (vor 4811 Tagen)

Hallo,
ich war seit 2002 100%-PKV versichert. Seit 2009 bin ich in Elternzeit und seither habe ich über meinen verbeamteten Mann die Beihilfeberechtigung und bin noch zu 30%-PKV versichert. Nun möchte ich mich auf jedenfall nicht lebenslang an die PKV binden, somit möchte ich mich nicht dauerhaft von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen - möchte also die Möglichkeit später noch haben, durch Gehaltseinbußen wieder in die GKV zurückzukommen.

Nun läuft 2011 die Elternzeit für mein 1. Kind aus. Vermutlich werde ich im Ende 2011/Anfang 2012 ein 2. Kind bekommen. Ich muss also zwischen Ende der Elternzeit und Beginn des Mutterschutzes ein paar Monate arbeiten.

Wie muss ich diese "Arbeitszeit" gestalten, damit ich weiterhin beihilfeberechtigt 30%-PKV versichert sein kann und micht nicht dauerhaft von der Versicherungspflicht befreien lassen muss?

Meine 2 Möglichkeiten:
1. Ich arbeite zu 50% in diesen paar Monaten, dann rutsche ich aber dadurch unter die besondere Versicherungspflichtgrenze. Das würde doch bedeuten, dass ich dann automatisch GKV-versichert werde (was ich ja eigentlich jetzt noch nicht will)

2. Ich arbeite zu 100% in diesen paar Monaten und bleibe dann auf ein Jahr gesehen über der bes. Versicherungspflichtgrenze. Allerdings unterschreite ich dennoch die Grenze, da ich ja kein ganzes Jahr arbeite, sondern nur die genannten paar Monate zw. Elternzeit und neuem Mutterschutz. Bliebe ich dann automatisch PKV (weil auf den Monat gesehen die Grenze überschritten wird), oder werde ich automatsch GKV (weil die paar Monate halt nicht über die Grenze reichen)???

Ich dachte bislang für mich, dass ich bei Punkt 2. automatisch wie vor der Geburt meines 1. Kindes gestellt bin, also es läuft einfach so die PKV weiter - die Beihilfeberechtigung verlier ich ja erst nach 2 Jahren über 18.000 Euro Jahreseinkommen, was ich aufgrund der paar Monate Arbeitszeite ja nicht erreiche.

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken und die Spezialisten hier im Forum PKV-Herr Röhl und Co bzw. GKV-Pflicht-Spezialist Herr Czauderna und Co können mir weiterhelfen!


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