aus der Elternzeit in die Arbeit und wieder in Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Sonntag, 20.11.2011, 15:35 (vor 4755 Tagen) @ Manu

Hallo,
eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass dies ein Thema ausschließlich für PKV-Experten wäre.
Um weiterhin in der PKV zu verbleiben darf keine Versicherungspflicht eintreten und bei Reduzierung der Arbeitszeit
und der Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze ist das grundsätzlich der Fall.
Unabhängig von der Frage der Beihilfeberechtigung wäre ein Wechsel in die GKV u.U. auch keine schlechte Lösung - ggf. Mutterschaftsgeld während der kompletten Schutzfrist, wenn der Ehemann (Beamter) unter der Bemessungsgrenze liegt mit seinem Einkommen, kostenlose Mitversicherung der Kinder.
Natürlich kann auch eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Dauer ins Auge gefasst werden.
Es wurde auch schon der Rat gegeben, das alles mit dem Arbeitgeber mal intensiv zu besprechen um eine Lösung zu finden - auch empfehle ich einen Besuch bei einer Krankenkasse um mit konkreten
Zahlen, Daten und Fakten eine Beurteilung und passende Auskunft zu erhalten.
Mein Fazit, wenn Krankenversicherungspflicht eintritt führt ausser der endgültigen Befreiung kein Weg an der GKV vorbei.
Gruss
Czauderna


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