Ü30 Student, Beiträge seit 2008 zurückzahlen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
nur der Ordnung halber - die AOK ist keine PKV.
Wer sich im europäischen Ausland aufgehalten hat und im jeweiligen Sozialversicherungssystem des Landes versichert war, dies seiner (bisherigen) deutschen Krankenkasse nachweisen kann, der muss nicht nachzahlen.
Auch wenn er wegen seines Auslandsaufenthaltes den Erstwohnsitz nach außerhalb von Deutschland verlegt hat, dies nachweisen kann, wird er keine Nachzahlung an eine deutsche Krankenkasse leisten müssen.
Grundsätzlich können Beiträge bis zu vier Jahren nach gefordert werden, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sogar bis zu 30 Jahren.
Wenn jemand krankenversicherungspflichtig wird (das hat nicht mit der Pflicht zur Krankenversicherung zu tun), dann muss er mit dem Eintritt dieser Krankenversicherungspflicht grundsätzlich Mitglied einer GKV-Kasse werden.
Die GKV-Kasse prüft zu Beginn grundsätzlich die letzten 18 Monate - lag in diesem Zeitraum eine eigene Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung in einer deutschen GKV-Kasse vor, dann benötigt die GKV-Kasse eine Kündigungsbestätigung der Vorgängerkasse bzw. eine Rückbestätigung der Familienversicherung, können die Dokumente nicht vorgelegt werden, dann ist eine Verweisung an die Vorgängerkasse vorzunehmen.
Werden über die 18 Monate keine Erklärungen nach befragen seitens des Versicherten abgegeben oder wird wahrheitsgemäß erklärt dass keinerlei Versicherung bestanden hat, dann muss die
gewählte Kasse die Mitgliedschaft auch zum Beginn der Krankenversicherungspflicht herstellen - eine Abweisung darf nicht erfolgen.
Ich bin seit 43 Jahren bei einer GKV-Kasse beschäftigt.
Gruss
Czauderna
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Bolimore,
01.10.2011, 13:15
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Czauderna,
01.10.2011, 13:51
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01.10.2011, 18:27
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01.10.2011, 19:43
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02.10.2011, 17:22
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Kassenspezi,
04.10.2011, 09:24
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Catweasel,
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- Ü30 Student, Beiträge seit 2008 zurückzahlen - Catweasel, 09.10.2011, 13:01
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Czauderna,
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