Ü30 Student, Beiträge seit 2008 zurückzahlen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 02.10.2011, 14:43 (vor 4803 Tagen) @ Bolimore

Hallo,
du sollst nicht lügen - das steht schon in der Bibel.
Also, wenn du die Formulare nicht zurückschickst dann kann die
Kasse keine Prüfung vornehmen und demzufolge auch keine Mitgliedschaft herstellen - ich denke nicht dass die Kasse darauf versessen ist, rückwirkend zu einem Mitglied zu kommen welches (wahrscheinlich) kein Geld hat um die Rückstände zu begleichen -
klar, wenn das Formelle stimmt (also Antrag und Erklärung), dann muss sie das tun, ansonsten aber nicht - zwangsweise geht da nichts - das ist meine Meinung.
Gruss
Czauderna


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