Ü30 Student, Beiträge seit 2008 zurückzahlen (Gesetzliche Krankenkassen)

Kassenspezi, Dienstag, 04.10.2011, 09:24 (vor 4801 Tagen) @ Czauderna

Wenn nun für diese letzten 18 Monate keine Angaben gemacht werden
bzw. derjenige erklärt nicht versichert gewesen zu sein wegen Auslandsaufenthaltes, dann zählt für die gewählte Krankenkasse
nur eines - die Pflicht zur Aufnahme und - hurra, ein neues Mitglied !!!. Die Zeiten davor interessieren diese Kasse nicht mehr - warum auch ??


Tse tse tse, Czauderna, das liest sich im RSA-Prüfhandbuch des SpiBu aber ganz anders. Und das interessiert dann neben euren Innenrevisoren ganz bestimmt auch die Prüfer des BVA.


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