Ü30 Student, Beiträge seit 2008 zurückzahlen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 04.10.2011, 18:32 (vor 4801 Tagen) @ Kassenspezi

Hallo Kassenspezi,

so, tut es das ??
Kennst du die Aufnahmeanträge der Krankenkassen ?
Wird da explizit nachgefragt bzw. gefordert zu erklären
wie und wo man genau seit dem 01.04.2007 versichert war und wird da nachgefragt, wenn man keine Angaben macht oder die Frage nach den letzten 18 Monaten wahrheitsgemäß mit "nein" beantwortet, wo man zuletzt, vor dem 01.04.2007 versichert war ??
Mit Sicherheit nicht. Mit welcher Begründung will die Kasse
die Pflichtversicherung zum Beschäftigungsbeginn ablehnen ?
Schreib mir das auf und schreib auch gleich dazu wo und bei wem in einem solchen Fall die Pflichtversicherung durchgeführt werden muss. Ich lerne immer und gerne dazu, auch für die Praxis.
Gruss
Czauderna
PS: Die Antwort des Fragestellers bestätigt wohl meine Ausführungen


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