KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 22.09.2011, 19:21 (vor 4813 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
sehr selten diese Konstellation, aber denkbar.
Wenn am Tag der Rentenantragstsellung keine hauptberufliche Selbständigkeit oder sonstige Ausschlussgründe vorliegen, die
9/10 Regelung erfüllt ist, dann beginnt mit diesem Tag die Pflichtmitgliedschaft in der GKV. Es muss sich ja nicht unbedinbgt um einen Antrag auf Altersruhegeld handeln.
Gruss
Czauderna


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