KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 22.09.2011, 13:19 (vor 4813 Tagen) @ Sindy mit S

Danke Dir 12 auf 11 war mein Zahlendreher .. der schwammige Text ist so unter anderem z.B. bei der Techniker Krankenkasse zu lesen. Daraus resultiert dann meine letzte Frage, ob als Punkt 4 in Deiner Aufzählung nicht auch ein Vorversicherungszeit von mindestens einem Jahr mit Pflichtmitgliedschaft vorhanden sein müßte, damit einer langjährig selbständig dann -> mindestens 365 Tage pflichtiger Angestellter anschließend natlos -> in die KVdR kommen kann?

Immer vorausgesetzt alle Forderungen aus Deiner Aufzählung Punkte eins bis drei sind erfüllt.


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