KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft? (Gesetzliche Krankenkassen)

Sindy mit S, Mittwoch, 21.09.2011, 19:38 (vor 4814 Tagen) @ Joachim Röhl

KVdR geht nur für Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, scheidet also hier aus.

Somit besteht für ihn weiterhin eine freiwillige Krankenversicherung und der Beitrag bemisst sich wie immer in der GKV 1. nach seinem Status (selbstständig, Rentner etc) und 2. nach der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds und ggf. der Ehefrau falls diese privat krankenversichert ist.

Im vorliegenden Fall (Einstellung der Selbstständigkeit, ledig oder Ehefrau GKV) zahlt er nach der Mindest-BBG gerade mal 150 EUR für KV und PV und ist damit sicher besser dran, als wenn die PKV nicht immer kehrt gemacht hätte .... ;-))))


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