KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft? (Gesetzliche Krankenkassen)

Sindy mit S, Donnerstag, 22.09.2011, 12:32 (vor 4813 Tagen) @ Joachim Röhl

Dachte ich mir so ohne sozialversicherungsfachrechtliche Ausbildung und das fußt dann sicher auf Punkt 12 des §5 SGB V.

NEIN, Nr. 12 hat damit nichts zu tun und Versicherungspflicht in der KVdR ist §5 Abs. 1 Nr. 11

Hieße aber im Umkehrschluss, wenn ein Selbständiger freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (mindestens 5 Jahre) eingezahlt hat und somit ein Rentenanspruch entsteht, der Zugang zur KVdR doch möglich ist, obwohl vormals immer eine freiwillige Versicherung bestanden hat? Wäre nett wenn Ihr nochmal helfen könntet. (Frage 1)

JA, so ist es.


Hintergrund ist, daß viele Krankenkassen beim Thema KV im Rentenalter sinngemäß und für mich etwas schwammig schreiben waren Sie bereits vorher freiwillig versichert bleiben Sie dies auch im Rentenalter ..

Falsche Darstellung und seit Jahren nicht mehr aktuell.


Mhh, da sehe ich eine weitere Ventillösung -> ein gesetzlich versicherter Selbständiger wechselt mindestens ein Jahr vor Renteneintritt ins Angestelltenverhältnis und hat dann damit doch einen Zugang zur KVdR? (Frage 2)

JEIN - das spielt keine Rolle, entscheidend für die KVdR ist:

1. Rente der ges. RV
2. Vorversicherungszeit für KVdR erfüllt (9/10)
3. kein Ausschlussgrund (z.B. hauptberufl. Selbstst.)


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