Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis (Gesetzliche Krankenkassen)
Es reicht aus, wenn die aktuellen regelmäßigen Einkünfte aus dem Job - hochgerechnet auf das Jahr - die JAEG überschreiten. Nicht erforderlich ist, dass die tatsächlich erzielten Einkünfte die JAEG überschreiten.
http://www.pkv.de/positionen/gesundheitsreform-neuregelungen-2010/
Ab 01.01.2012 besteht Versicherungsfreiheit, wenn auch 2012 die dann geltende JAEG voraussichtlich überschritten wird. Nach § 5(9) SGB V ist unter gewissen Voraussetzungen sogar ohne Anwartschaft eine Rückkehr in den alten PKV-Vertrag möglich.
Bestand noch nie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland, so gibt es sogar ein Wahlrecht, weiterhin in der PKV zu bleiben und nicht erst in die GKV zu wechseln (siehe §9 Abs. 3 SGB V (freiwillige Versicherung):
"Der Versicherung können beitreten....
3.Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 versicherungsfrei sind; Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung bleiben unberücksichtigt".
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ode an die freude,
12.08.2011, 20:52
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Joachim Röhl,
12.08.2011, 22:11
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ode an die freude,
12.08.2011, 22:35
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Joachim Röhl,
12.08.2011, 23:08
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ode an die freude,
13.08.2011, 00:25
- Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis - Bodi, 14.08.2011, 08:42
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13.08.2011, 00:25
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Joachim Röhl,
12.08.2011, 23:08
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Joachim Röhl,
12.08.2011, 22:11