Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis (Gesetzliche Krankenkassen)
Die zwölf Monate mußt Du durch. Punkt. Falls es Dir warum auch immer nicht gelingen sollte die bisherige Selbständigkeit weiter zu führen oder eine andere neue Selbständigkeit zu beginnen, wäre es für die zahlreichen Mitleser schon interessant die "Versagungsgründe" zu erfahren. Ist gar nicht so lange her, da galt sogar eine dreijährige!! Zwangsbindung an Kasse und auch seinerzeit haben kreative Zeitgeister den Ausweg nach oben zitierter "Colombomethode" erfolgreich durchgefochten.
Lies Dir bitte oben beschriebenen Weg mit dem versicherungspflichtigen Angestellten nochmal genau durch und frage im Zweifelsfall doch einfach mal die Kasse, die sich auf einen saftigen Beitrag von rund sechshundert Euronen freut oder melde Dich hier wieder ..
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ode an die freude,
12.08.2011, 20:52
- Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis -
Joachim Röhl,
12.08.2011, 22:11
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ode an die freude,
12.08.2011, 22:35
- Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis -
Joachim Röhl,
12.08.2011, 23:08
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ode an die freude,
13.08.2011, 00:25
- Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis - Bodi, 14.08.2011, 08:42
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ode an die freude,
13.08.2011, 00:25
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Joachim Röhl,
12.08.2011, 23:08
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ode an die freude,
12.08.2011, 22:35
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Joachim Röhl,
12.08.2011, 22:11