Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis (Gesetzliche Krankenkassen)

ode an die freude, Freitag, 12.08.2011, 22:35 (vor 4853 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Joachim,

hab ich soweit alles verstanden.
Was mich irritiert, ist das im Gesetz genannte Kalenderjahr.
In 2011 bin ich ja danach nur fünf Monate (8-12) pflichtversichert. Wenn 2011 rum ist, kann ich also ab 1.1.12 wieder in die PKV? Reichen diese fünf Monate aus?

Das Modell "Fortführen der Selbständigkeit" wird aus verschiedenen Gründen bei mir nicht klappen. Aber selbst wenn ich es könnte, wie soll das funktionieren? Als hauptberuflich Selbständiger muss ich doch aus diesem Job meine Haupteinkünfte erzielen, oder? Ansonsten wäre es ja keine hauptberufliche Tätigkeit!? Im Angestelltenvollzeitjob über JAEG wird das schwierig...
Das beißt sich doch alles...


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