Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis (Gesetzliche Krankenkassen)
Da hat der Arbeitgeber leider recht und erst nach einem Jahr kannst Du gemäß §6 Punkt (4) SGB V wieder zurück ins private System. Gibt nun mindestens zwei Möglichkeiten bestehende Gesetze zu optimieren und Lücken zu finden. Entweder Du legst a) die PKV auf Anwartschaft und zahlst dafür zwischen drei bis 25% des letzten Beitrages. Mit der höheren Summe bildest Du weiterhin Alterungsrückstellungen und kannst nach einem Jahr wieder das System wechseln. Oder b) Du zeigst der Kasse den dicken Daumen und führst die bisherige Selbständigkeit mit wohlwollender Erlaubnis des neuen Arbeitgebers parallel zum Arbeitsverhältnis fort. Dann könntest Du weiter in der Privaten bleiben, wenn die Höhe des Einkommens aus der Selbständigkeit überwiegt. Hier ist aber mit den Prüfern der Kasse meist nicht gut Kirschen essen und somit die zweite Empfehlung: führe in der Selbständigkeit einfach einen abhängig Beschäftigten (Gehalt mehr als 400,00€) und somit wirst Du automatisch als vorrangig Selbständiger eingestuft und hättest keine Zutrittsberechtigung zur GKV. Heißt im Umkehrschluss: sobald Du den Angestellten entläßt, wärst Du taggleich in der Kasse, so Du das möchtest und dies noch vor dem 55. Geburtstag erledigst. Einmal privat immer privat, aber nur wenn Du das möchtest..
Habe selbst dieses Modell mal über Jahre durchgezogen und konnte dem skeptischen Arbeitgeber bei Beginn nachweisen, daß meine Selbständigkeit nicht mit dem Arbeitsverhältnis sachlich oder zeitlich konkurriert, auch der Betriebsrat konnte nur abnicken und zuständige BKK setze mich vor die Tür! Wollte ich ja und gebe den Steuerknüppel nur ungern aus der Hand.
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12.08.2011, 20:52
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Joachim Röhl,
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12.08.2011, 23:08
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