Beitragsentlastungstarife (Private Krankenversicherungen)

Olivia, Donnerstag, 30.06.2011, 20:27 (vor 4895 Tagen) @ Joachim Röhl

Frage: gelten die Beitragsentlastungstarife nur für Vollversicherungen?

1.)Sprich kann ich als Vollversicherter Beitragsentlastungstarife wählen und dann später in GKV-Zusatzversucherung umstellen - reduzieren die Beitragsentlastungstarife dann auch den Zusatzversicherungsbeitrag?

2.)Kann ich als Beihilfeversicherte (nur Angehörige) auch eine Beitragsentlastung wählen die dann später für eine evtl. Zusatzversicherung angerechnet wird?

3.)Muss ich immer den Beitragsentlastungstarif bis 65 zahlen oder kann ich (natürlich unter Einbusen der Zugesagten Minderung) früher die Beitragszahlung für diese Tarife kündigen/beitragsfreistelle, sodass die (kleinere Entlastung) dann trotzdem mit 65 zur Verfügung steht?

4.)Gibt es solche Tarife (und in welcher Form) auch beim Münchener Verein?


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