Protonentherapie gegen Prostatakrebs (Gesetzliche Krankenkassen)

Der_Frager, Donnerstag, 28.04.2011, 18:20 (vor 4962 Tagen) @ Hans

Es sei hier einmal deutlich darauf hingewiesen, dass bei den meisten PKV-Verträgen §5(2)MB/KK 2009 gilt.

Beruft sich der Versicherer hier vielleicht darauf, da es eine kostengünstigere und aus seiner Sicht medizinisch ausreichende Behandlung gibt?


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