Protonentherapie gegen Prostatakrebs (Gesetzliche Krankenkassen)
Es sei hier einmal deutlich darauf hingewiesen, dass bei den meisten PKV-Verträgen §5(2)MB/KK 2009 gilt.
Beruft sich der Versicherer hier vielleicht darauf, da es eine kostengünstigere und aus seiner Sicht medizinisch ausreichende Behandlung gibt?