EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Samstag, 12.03.2011, 19:26 (vor 5005 Tagen) @ Heiner

Art. 33 Abs. 5 GG: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Ja - aber was hat das mit Beihilfe vs. Sozialversicherungspflicht zu tun? Eine Weiterentwicklung könnte ja durchaus auch so aussehen, dass eine Sozialversicheurngspflicht eingeführt wird...dann würde das Problem, über das weiter oben geklagt wurde - zu hohe Beiträge für ältere Beamte, für alleinverdienende Beamte mit Familie etc. - sich von alleine erledigen.

Ich habe hier nie das Beamtentum an sich angezweifelt. Aber nicht alle Beamte sind glücklich mit der Beihilfe-Regelung, vor allem solche nicht, die in den niedrigeren Vergütungsgruppen eingestuft sind. Das ist auch hier im Thread zu erkennen. Hier wurde darüber geklagt, dass ein "wirtschaftlicher Zwang" für Beamte besteht, eine PKV abzuschließen mit der Folge der hohen Beiträge für Familien. Eine Weiterentwicklung des Berufsbeamtentums sollte diese Problematik nach meiner Meinung berücksichtigen.

Gruß
GKVler


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