EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV (Private Krankenversicherungen)

Heiner, (vor 5236 Tagen) @ GKVler

Für Beamte gelten per Verfassung (Artikel 33 Abs. 5 GG) bestimmte Sonderregelungen, die nicht einfach (es sei denn freiwillig) aufgegeben werden können.


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