EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Samstag, 12.03.2011, 14:51 (vor 5009 Tagen) @ Hans

Wieso wäre denn ein Beamter, wenn er wie der Angestellte in der GKV nur den AN-Anteil zu zahlen hätte, gegenüber dem Angestellten bevorteilt? Das ist doch absurd. Er wäre doch nur diesem gleichgestellt!

Er wäre dann im Vorteil, wenn er ein Wahlrecht hätte - Beihilfe und PKV oder GKV + Übernahme des AG-Anteils durch den Dienstherrn, da Angestellte dieses Wahlrecht eben nicht haben (abgesehen von Angestellten mit einem Einkommen oberhalb der JAE und selbst die können nur zwischen GKV und PKV wählen, die Beihilfe-Variante fällt auch da weg.

Ich würde es für gut und richtig halten, wenn für Beamte und Angestellte die gleichen Regeln gelten würden - d. h. für alle grundsätzliche Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Gruß
GKVler


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