EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Donnerstag, 10.03.2011, 21:39 (vor 5007 Tagen) @ Hans

es gibt genügend Beamte, die genau diese Entscheidung getroffen haben - aus welchen Gründen auch immer: Gesundheitszustand, bereits Familie, Familienplanung oder Beamte die einfach nicht nur den zuerst günstigeren Beitrag sehen sondern auch den später teureren etc.

und selbst, wenn Beamte sich für die PKV entscheiden: es ist doch immer die eigene Entscheidung. Ja für junge, am besten männliche und gesunde Beamte ohne Familie ist die PKV günstiger. Aber das ändert sich bekanntlich mit der Zeit...

So erhalten Beamte keinen 50%igen Arbeitgeberanteil.

nee, aber dafür erhalten freie Heilfürsorge von ihrem Dienstherrn und müssen daher nur einen Teil der Krankheitskosten versichern.

nur wenige GKV-Vorversicherte dürfen das überhaupt

wie schon geschrieben: alle Beamten dürfen das

Sie sind also rechtlich und wirtschaftlich gezwungen, sich zu einen 50%-Anteil privat zu versichern

nochmals: nein, niemand wird dazu "gezwungen" - die meisten Beamten denken aber wohl zu kurzfristig (keine Kritik, nur eine Feststellung)

für Fau und Kinder fallen zusätzliche Prämien an

nur, wennn man sich für die PKV entscheidet. Aber das sind die Unterschiede zwischen den beiden Systemen PKV und GKV, die jedem bereits bei Abschluss bekannt sind.

Auch in diesem Falle zahlt der Beamte i.R. mehr als ein vergleichbarer Angestellter, ohne wirklich besser versichert zu sein (in vielen Punkten bleibt die PKV/Beihilfe sogar hinter der GKV zurück).

gut erkannt

Ursache letzterer sind versicherungsmathematische Berechnungen aufgrund der Risikoanalyse,wonach Beamte nun einmal vorsichtiger fahren und weniger Unfälle verursachen als Nichtbeamte.

oder vielleicht auch eine gute Lobbyarbeit - aber egal: ich gönn's den Beamten ja.

Nur wenn sie vor der Verbeamtung in der GKV waren und sich von Anfang an entscheiden, in der GKV zu bleiben, können sie als Beamte in der GKV sein.

richtig. und wer sich zu Beginn des Beamtenlebens (jung, gesund, ohne Familie, am günstigsten noch männlich) für die vermeintlich günstigere Variante entscheidet, darf sich später nicht beschweren, wenn der für diese Entscheidung zahlen muss.

Eine echte Wahl würde nur bestehen, wenn auch ein AG-Anteil gezahlt würde.

Dann würden die Beamten aber gegenüber den Angestellten (die auch kein Wahlrecht haben) nach meiner Meinung zu sehr bevorteilt. Korrekt wäre es meiner Meinung nach, wenn die Beamten genauso wie die Angestellten versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung würden

Gruß GKVler


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