Kur über GKV und PKV-Kinder (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 18.02.2011, 18:30 (vor 5027 Tagen) @ Mitleser

Hallo Mitleser,

meinten Sie das :

"Mutter-Kind-Kuren, bei denen die "Behandlungsbedürftigkeit" des/der Kinder antragsauslösend sind, das ist eher die Ausnahme
bei Mutter-Kind-Kuren - da gibt es eher spezielle Kinderkureinrichtungen....."

Was ist daran fachlich falsch ??
Ich rede von der Praxis - sind Sie auch Praktiker, also "Auge in Auge" mit dem Kunden ??
Wenn ich schreibe, dass es solche Anträge gibt, allerdings als Ausnahme, dann ist das nicht falsch.
Ihre Definition in allen Ehren, die ist auch richtig, aber dadurch dass der Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur als Antragsgrund nur die Erkrankung des Kindes oder der Kinder beinhaltet, lässt ihn nicht automatisch zu einem anderen Antrag werden, er bleibt immer noch ein Antrag auf Mutter-Kind-Kur. Theoretisch (um bei Ihnen zu bleiben), muss ein solcher Antrag abgelehnt werden - praktisch allerdings gilt es alle Möglichkeiten auszuloten (siehe dazu meinen 3. Beitrag), um nicht doch eine befrieddigende Lösung für alle Seiten zu erzielen.
Wenn Sie auch als Mitarbeiter einer Krankenkasse aus der Praxis der Kundeberartung heraus schreiben, dann sollten wir unser kleines "Wortgefecht" lieber beenden und die Leser selbst "urteilen" lassen.
Wenn Sie dagegen sozusagen als Theoretiker hier schreiben, dann sollten Sie doch zur Kenntnis nehmen, dass es hier im Forum um Antworten auf Fragen aus der Praxis geht und nicht um Begriffsbestimmungen - dafür gibt es WIKIPEDIA und Co.
Gruss
Czauderna
PS. Ich hatte bereits vor etwa einer halben Stunde schon einmal sinngemäss geantwortet - schien aber nicht geklappt zu haben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum