Kur über GKV und PKV-Kinder (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 18.02.2011, 12:28 (vor 5027 Tagen) @ Thomas

Hallo,
Haushaltshilfe geht aber grundsätzlich nur dann wenn die Kinder nicht mitfahren würden und betreut werden müssten.
Haushaltshilfe wenn die Kinder mit im Kurheim sind, ginge allenfalls nur "stundenweise" pro Tag, was sehr kompliziert
wäre - also werden hier ggf. die Kostzen für die PKV-Kinder von der GKV getragen.
Mutter-Kind-Kuren, bei denen die "Behandlungsbedürftigkeit" des/der Kinder antragsauslösend sind, das ist eher die Ausnahme
bei Mutter-Kind-Kuren - da gibt es eher spezielle Kinderkureinrichtungen - ob da dann die Mutter bzw. der Vater als gesunde Begleitperson mit aufgenommen werden kann, das ergibt sich im Einzelfall.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum