Kur über GKV und PKV-Kinder (Gesetzliche Krankenkassen)

Mitleser, Freitag, 18.02.2011, 13:20 (vor 5027 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,
was soll die unqualifizierte Aussage das ein behandlungsbedürftiges Kind Auslöser eine Mutter-Kind-Maßnahme sein soll? Als "Fachmann" sollte Ihnen bekannt sein, dass ausschließlich die Mutter auslösender Faktor der Maßnahme ist und die Kinder enrweder als Patientenkinder oder gesunde Begleitkinder mitfahren. Dreht es sich nur um das Kind, dann reden wir von einer Kinderkur. Hier verunsichern Sie nur fragende bzw. lesende Eltern!!!
Im Fall von Thomas gibt es eine klare Regelung. Entweder die PKV zahlt als Patientenkind, was natürlich vertragsabhängig ist oder die Eltern zahlen die Kosten selber. Im Falle der Beaufsichtung der Kinder zu Hause kann die gesetzlich Haushaltshilfe beantragt werden. In der Regel erübrigt sich dies aber, da die Mütter "fast" nie ohne die Kinder aufgrund der psychosozialen Bindung zur Kur fahren würden. Ergo tragen die Eltern die Kosten für die Kurbegleitung, da der Nachweis der nötigen Haushaltshilfe (Beaufsichtigung zu Hause) fehlt. Inwieweit Kassen sich auf das Zuschussspiel analaog Haushaltshilfe einlassen, ist natürlich kassenabhängig.


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