Kur über GKV und PKV-Kinder (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte111, Donnerstag, 17.02.2011, 22:03 (vor 5028 Tagen) @ Thomas

Hallo,

entscheidend ist, ob die Behandlungsbedürfigkeit der Kinder. Besteht sie, ist definitiv die PKV zuständig.

Sollen sie "nur" als Begleitkinder mitfahren, könnte die gesetzliche KK bis zu dem Betrag bezahlen, den sie sonst für Haushaltshilfeleistungen zahlen müsste.


MfG
raa


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum