Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 07.02.2011, 19:58 (vor 5038 Tagen) @ MissX

Hallo,
tut mir leid, aber das ist meiner Meinung nach falsch.
Die 300,00 zählen zwar zum Gesamteinkommen , fallen aber bei der Beitragsfestsetzung unter den Tisch, denn für Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung werden bereits Krankenversicherungsbeiträge über die Pauschalzahlung durch den Arbeitgeber bezahlt. Damit würden diese 300,00 € doppelt mit Krankenversicherungsbeitrag belegt. Lediglich bei der Pflegeversicherung stimme ich dir zu.
Aber das habe ich mit meiner Frage "und nun?" nicht gemeint, sondern deinen dezenten Hinweis, dass ich die Frage nicht richtig gelesen hätte.
Gruss
Czauderna


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