Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
die 300,00 € werden für die Krankenversicherung nicht angerechnet, da der Arbeitgeber dafür schon die Pauschale für die KV. bezahlt.
Für die PV. werden die 300,00 € mit 50% herangezogen.
Zinseinnahmen werden über 51,00 € (Jahresbetrag) angerechnet.
Der Steuerfreibetrag gilt nicht für die Berechnung der Beitragspflicht.
Gruss
Czauderna