Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos (Gesetzliche Krankenkassen)

MissX, Sonntag, 06.02.2011, 11:17 (vor 5039 Tagen) @ Czauderna

das ist nicht ganz korrekt oder du hast die Frage nicht verstanden

natürlich werden alle Einnahmen der Frau herangezogen, doch wenn das Einkommens des Mannes über der Bemessungsgrenze von knapp 3712,50 EUR liegt, ist hier eh nur die halbe Bemesungsgrenze von 1856 EUR für die Beitragsbemessung heranzuziehen, da ist es dann völlig egal ob die Frau 400 EUR oder 1000 EUR Bruttoeinnahmen hat.


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