Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos (Gesetzliche Krankenkassen)
und nun ....????!!!!
von den 300 werden auch 50% zur Berechnung herangezogen ...
also Bemssungsgrundlage der Beiträge ist in dem Fall 1050 EUR.
und nun ....????!!!!
von den 300 werden auch 50% zur Berechnung herangezogen ...
also Bemssungsgrundlage der Beiträge ist in dem Fall 1050 EUR.
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