Nebenerwerb (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 5436 Tagen) @ Interessierte

Hallo,
Mieteinkünfte sind in der Regel keine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, aber Ausnahmen können diese Regel auch bestätigen, aber wqie gesagt, eher nicht.
Das heisst neben den beitragspflichtigen Einkünften als krankenversicherungspflichtiger Rentner wären diese Einnahmen nicht beitragspflichtig, als freiwillig versicherter Rentner aber schon.
Gruss
Czauderna


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