Nebenerwerb (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, Samstag, 15.01.2011, 15:48 (vor 5061 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

ich glaube das gestaltet sich anders ... Die genante Grenze war zur Abgrenzung der nebenberuflichen zur hauptberflichen Selbständigkeit. Wobei auch hier der SpiBu im Dezember Änderungen zum 1.1. bekannt gegeben hat.

Bei Rentnern in der KVDR gibt es 3 Einkommensarten, die der Beitragspfliht unterliegen. Arbeitsentgelot, Arbeitseinkommen und Versorungsbezüge/sonstige Renten bzw. Versicherungen.

Ich würde sagen, dass das Arbeitseinkommen der Beitragspflicht unterliegt. Ob es einen Freibetag gibt - weiß ich nicht, ist seit Ewigkeiten nicht mein Fachgebiet ;-)

Aber sicher kann das noch ein Spezialist hier beantworten.

LG, Queen


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